Wir freuen uns, über Ihre aktive Mitarbeit!

  • Ehrenamt

    Rund um den Tierschutzverein fallen eine Reihe von Tätigkeiten an, die jedoch nur zum Teil von den hauptamtlichen Mitarbeiter/innen erledigt werden können.Das Ehrenamt ist gefordert! Je nach Eignung eines Interessenten gibt es eine ganze Palette von Aufgaben, die zu bewältigen sind. Beispiele: Gassigeher, Hilfe bei der Katzenpflege usw.

  • Tierschutz-Jugend

    Um jungen Menschen ein Gefühl für Tiere zu vermitteln, unterhält das Tierheim eine Jugendgruppe. Mädchen und Jungen ab 12 Jahre treffen sich 14tägig samstags unter der Leitung von Herrn Ralph Schmid und Frau Claudia Gabler im Tierheim.
    Voraussetzung ist allerdings eine Mitgliedschaft im Tierschutzverein.
    "bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Tierheim Regensburg unter 0941/85271"

  • Amazon

    Bei amazon wurde für Tierheime die Möglichkeit eines sogenannten "Wunschzettels" geschaffen. Hier finden Sie diverse Artikel, die vorrangig im Regensburger Tierheim benötigt werden. Der Bestellablauf ist folgender: Sie legen die Artikel, die Sie uns spenden möchten, in den Warenkorb und begleichen die entsprechende Rechnung von amazon. Die von Ihnen bestellten Artikel werden dann nicht an Sie, sondern direkt an uns versandt.
    Benötigen Sie eine Sachspendenbescheinigung, wird Ihnen diese sofort nach Anlieferung der von Ihnen gespendeten Artikel unter Vorlage der Originalrechnung ausgestellt. Jahresbescheinigungen für Sachspenden sind leider nicht möglich.
    Besten Dank für Ihre Unterstützung.
    zur Wunschliste

  • Geldspenden

    Die zurückliegende Zeit hat gezeigt, dass wir Deutsche in hohem Maße spendenfreudig sind. Dies betrifft im Prinzip alle Lebenssituationen, die sich weltweit ergeben. Auch das Tierheim Regensburg ist auf regelmäßige Spenden angewiesen. Die anfallenden Kosten können alleine durch Mitgliedsbeiträge nicht gedeckt werden. Hier sollte der Slogan greifen: "Ein Herz für Tiere"
    Spendenkonto:
    Tierschutzverein Regensburg u.U.e.V. - Sparkasse Regensburg
    IBAN: DE 86750500000000214569
    BIC: BYLADEM1RBG
    Der Tierschutzverein leistet gemeinnützige Arbeit und wird auch von öffentlicher Seite unterstützt. Aus diesem Grund kann man die Spende von der Steuer absetzen. Für Spenden bis 300 Euro genügt seit 01. Januar 2021 der Kontoauszug beziehungsweise der Bareinzahlungsbeleg der Bank. Bei Spendenbeträge, die darüber hinausgehen, erhalten Sie von uns am Jahresanfang eine gesonderte Jahreszuwendungsbestätigung.

    Geldspenden werden auch im Tierheim entgegengenommen.

  • Tierpartenschaft

    Normalerweise ist ein Tierheim nur als Durchgangsstation für in Not geratene Tiere angedacht. In den überwiegenden Fällen kann ein neues Zuhause vermittelt werden. Trotzdem gibt es Tierschicksale, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Verhaltensstörungen nur geringe Vermittlungschancen haben. Hier bietet sich die Übernahme einer Patenschaft durch Sie an.

  • Mitgliedschaft

    Der Tierschutzverein hat monatlich mit fixen bzw. variablen Kosten zu tun. Unter Fixkosten fallen zum Beispiel die des Personals und der Unterhalt des Tierheims. Im variablen Kostenbereich sind ärztliche Versorgung, Futter und vieles mehr angesiedelt.
    Aus diesem Grund ist es notwendig und wünschenswert, so viele Mitglieder zu haben wie nur möglich. Die Mitgliedschaft im Tierschutzverein Regensburg u.U.e.V. beträgt im Jahr mindestens Euro 20,00 € mehr...

  • Gassigeher

    Tierheimhunde haben in jedem Fall ein Schicksal hinter sich. Deswegen legen wir einen besonderenWert auf regelmäßige ausgiebige Spaziergänge. Für jeden Hund wird ein Termin vereinbart, damitjeder mal raus darf. Weitere Hinweise finden Sie hier:

  • Futterspende

    Frischfleisch, Nass- und Trockenfutter bitte mit Tierheim-Mitarbeiter/innen abstimmen.

  • Sachspenden

    Bitte rufen Sie uns unter Tel. 0941/85271 an, was aktuell am Nötigsten gebraucht wird. Je nach Bewohner und "Füllzustand" kann das variieren
    Gerne nehmen wir
    - Decken (nur, wenn waschbar) und Handtücher
    - Transportboxen (wenn noch funktionstüchtig)
    - Stroh und Einstreu für unsere Kleintiere
    - Futterschalen und Kratzbäume für unsere Katzen
    - Leinen, Halsbänder für unsere Hunden

  • Werbung

    Für unsere Tierheimzeitschrift „Schnüffel“ , die 1x jährlich erscheint, sind wir permanent auf der Suche nach Sponsoren und Förderern.
    Die Winterausgabe 2015 erreichte eine Auflage von 6500 Exemplaren – Tendenz steigend – . 4300 Haushalte erhielten sie per Post, 2000 Stück wurden im Großraum Regensburg, u.a. in Tierarztpraxen, aufgelegt. Inserenten haben damit eine breite Darstellungsplattform. Sollten Sie unser Forum nützen wollen, so finden Sie alle Informationen auf der SeiteTierheimzeitung.

  • Fördern/Sponsoring

    Erfreulicherweise gibt es eine Vielzahl von Menschen, die ein Herz für Tiere haben und regelmäßig dem Tierheim finanziell unter die Arme greifen. Trotzdem sind wir immer auf der Suche nach weiteren Förderern und Gönnern.Hier gibt es viele Möglichkeiten, Sponsoring zu betreiben. Ihrer Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt!

  • Über den Tod hinaus

    Neben Mitgliedsbeiträgen und der Unterstützung durch Paten, sind auch Verfügungen von tierlieben Verstorbenen eine wichtige Quelle, aus der sich die Tierschutzvereine finanzieren. Sollten auch Sie überlegen, durch eine letztwillige Verfügung Tieren in Not zu helfen, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar, über die für Sie am Besten geeignete Form eines Testaments.

    Man unterscheidet das privat verfasste Testament, welches vom Erblasser handschriftlich verfasst sein muss und nur mit Angabe von Ort, Datum und Unterschrift (Vor- und Zuname) gültig ist. Gegen eine geringe Gebühr (je nach Wert der Erbmasse) kann diese dann beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt werden.

    Das notarielle Testament wird von einem beauftragten Notar erstellt, der das Testament im Falle des Todes an das zuständige Nachlassgericht weiterleitet.

    Beim sog. "Berliner Testament" setzten sich Ehepaare gegenseitig als Alleinerben ein und begünstigen für den Fall des Ablebens des letzten der beiden Ehegatten einen Dritten als Schlusserben.